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  • "Die Käsemacher" Käseproduktions- und Vertriebs GmbH - Scheutz 3, 3522, Scheutz, Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
38615m
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Scheutz 3
3522
Scheutz
Scheutz 3, 3522, Scheutz AT

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
1991

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
Landesgericht Krems an der Donau

"Die Käsemacher" Käseproduktions- und Vertriebs GmbH Firmenbeschreibung

"Die Käsemacher" Käseproduktions- und Vertriebs GmbH ist eine in Österreich als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 38615 m. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 1991 registriert. Die Firma kann schriftlich über Scheutz 3 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 16.07.2013 Veränderung
    •   LG Krems an der Donau (*), Aktenzeichen * S */*p Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung *m Bekannt gemacht am *. Juli * Firmenbuchnummer: FN *m Schuldner: "Die Käsemacher" Käseproduktions- und Vertriebs GmbH Scheutz * * Scheutz FN *m Masseverwalter: Dr. Clemens Michael SCHNELZER Rechtsanwalt Dr.-Franz-Weismann-Straße * * Zwettl Tel.: */*, Fax: */*-* E-Mail: rechtsanwalt@schnelzer.at Masseverwalterstellvertreter: Dr. Martina WITHOFF Rechtsanwalt Hauptplatz * * Zwettl Tel.: */*, Fax: */*-* E-Mail: dr.withoff@aon.at Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Dabei handelt es sich um ein Haupt-Insolvenzverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung (§ *a IO). Eigenverwaltung: Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal A, *. Stock Prüfungstagsatzung *. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal A, *. Stock Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer angemeldeten und festgestellten Forderungen, bzw. Msseforderungen von deren Geltendmachung der Insolvenzverwalter in Kenntnis gesetzt wurde, sich sicherzustellen. Zustellung: Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ * Abs * IO). Text: Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber * Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ * Abs * ZPO iVm § * Abs * Z * IO). Beschluss vom *. Juli * Bekannt gemacht am *. Juli * Text: Der wesentliche Inhalt des Sanierungsplanvorschlags wird berichtigt auf: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer angemeldeten und festgestellten Forderungen, gleichgültig ob es offene Buch- oder Wechselforderungen sind, eine * %ige Quote, fällig binnen * Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes. Beiordnung: Gläubigerausschuss - Mitglieder: Kreditschutzverband von *, * Wien, Wagenseilgasse * Alpenländischer Kreditorenverband, * Wien, Schleifmühlgasse */* Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer, * Wien, Windmühlgasse * Österreichische Verband der Vereine Creditreform, * Wien, Muthgasse *-*, Bauteil * Volksbank Oberes Waldviertel registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, * Heidenreichstein, Stadtplatz * Beschluss vom *. Juli * Bekannt gemacht am *. September * Unternehmen: Das Unternehmen wird fortgeführt. Beschluss vom *. September * Bekannt gemacht am *. Oktober * Sanierungsplan: Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von *%, zahlbar wie folgt: a) *% in Form einer Barquote zahlbar nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans und somit Aufhebung des Sanierungsverfahrens, wobei das Erfordernis hiefür sowie für sämtliche bevorrechteten Forderungen im Sinne des § *a Abs * IO bei sonstiger Versagung der Bestätigung bis längstens *.*.* beim Masseverwalter zu erlegen ist. b) *% bis längstens * Monate ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages; c) *% bis längstens * Monate ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages. Die Nachfrist beträgt * Tage. Beschluss vom *. Oktober * Bekannt gemacht am *. Dezember * Sanierungsplanbestätigung: Der am *.*.* angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Beschluss vom *. Dezember *
    • 16.07.2013 Veränderung
      •   LG Krems an der Donau (*), Aktenzeichen * S */*p Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung *m Bekannt gemacht am *. Juli * Firmenbuchnummer: FN *m Schuldner: "Die Käsemacher" Käseproduktions- und Vertriebs GmbH Scheutz * * Scheutz FN *m Masseverwalter: Dr. Clemens Michael SCHNELZER Rechtsanwalt Dr.-Franz-Weismann-Straße * * Zwettl Tel.: */*, Fax: */*-* E-Mail: rechtsanwalt@schnelzer.at Masseverwalterstellvertreter: Dr. Martina WITHOFF Rechtsanwalt Hauptplatz * * Zwettl Tel.: */*, Fax: */*-* E-Mail: dr.withoff@aon.at Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Dabei handelt es sich um ein Haupt-Insolvenzverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung (§ *a IO). Eigenverwaltung: Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal A, *. Stock Prüfungstagsatzung *. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal A, *. Stock Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer angemeldeten und festgestellten Forderungen, bzw. Msseforderungen von deren Geltendmachung der Insolvenzverwalter in Kenntnis gesetzt wurde, sich sicherzustellen. Zustellung: Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ * Abs * IO). Text: Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber * Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ * Abs * ZPO iVm § * Abs * Z * IO). Beschluss vom *. Juli * Bekannt gemacht am *. Juli * Text: Der wesentliche Inhalt des Sanierungsplanvorschlags wird berichtigt auf: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer angemeldeten und festgestellten Forderungen, gleichgültig ob es offene Buch- oder Wechselforderungen sind, eine * %ige Quote, fällig binnen * Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes. Beiordnung: Gläubigerausschuss - Mitglieder: Kreditschutzverband von *, * Wien, Wagenseilgasse * Alpenländischer Kreditorenverband, * Wien, Schleifmühlgasse */* Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer, * Wien, Windmühlgasse * Österreichische Verband der Vereine Creditreform, * Wien, Muthgasse *-*, Bauteil * Volksbank Oberes Waldviertel registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, * Heidenreichstein, Stadtplatz * Beschluss vom *. Juli *
    • 16.07.2013 Veränderung
      •   LG Krems an der Donau (*), Aktenzeichen * S */*p Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung *m Bekannt gemacht am *. Juli * Firmenbuchnummer: FN *m Schuldner: "Die Käsemacher" Käseproduktions- und Vertriebs GmbH Scheutz * * Scheutz FN *m Masseverwalter: Dr. Clemens Michael SCHNELZER Rechtsanwalt Dr.-Franz-Weismann-Straße * * Zwettl Tel.: */*, Fax: */*-* E-Mail: rechtsanwalt@schnelzer.at Masseverwalterstellvertreter: Dr. Martina WITHOFF Rechtsanwalt Hauptplatz * * Zwettl Tel.: */*, Fax: */*-* E-Mail: dr.withoff@aon.at Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Dabei handelt es sich um ein Haupt-Insolvenzverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung (§ *a IO). Eigenverwaltung: Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal A, *. Stock Prüfungstagsatzung *. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal A, *. Stock Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer angemeldeten und festgestellten Forderungen, bzw. Msseforderungen von deren Geltendmachung der Insolvenzverwalter in Kenntnis gesetzt wurde, sich sicherzustellen. Zustellung: Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ * Abs * IO). Text: Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber * Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ * Abs * ZPO iVm § * Abs * Z * IO). Beschluss vom *. Juli * Bekannt gemacht am *. Juli * Text: Der wesentliche Inhalt des Sanierungsplanvorschlags wird berichtigt auf: Die Insolvenzgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer angemeldeten und festgestellten Forderungen, gleichgültig ob es offene Buch- oder Wechselforderungen sind, eine * %ige Quote, fällig binnen * Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes. Beiordnung: Gläubigerausschuss - Mitglieder: Kreditschutzverband von *, * Wien, Wagenseilgasse * Alpenländischer Kreditorenverband, * Wien, Schleifmühlgasse */* Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer, * Wien, Windmühlgasse * Österreichische Verband der Vereine Creditreform, * Wien, Muthgasse *-*, Bauteil * Volksbank Oberes Waldviertel registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, * Heidenreichstein, Stadtplatz * Beschluss vom *. Juli * Bekannt gemacht am *. September * Unternehmen: Das Unternehmen wird fortgeführt. Beschluss vom *. September * Bekannt gemacht am *. Oktober * Sanierungsplan: Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von *%, zahlbar wie folgt: a) *% in Form einer Barquote zahlbar nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans und somit Aufhebung des Sanierungsverfahrens, wobei das Erfordernis hiefür sowie für sämtliche bevorrechteten Forderungen im Sinne des § *a Abs * IO bei sonstiger Versagung der Bestätigung bis längstens *.*.* beim Masseverwalter zu erlegen ist. b) *% bis längstens * Monate ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages; c) *% bis längstens * Monate ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages. Die Nachfrist beträgt * Tage. Beschluss vom *. Oktober *
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