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  • TRANSPORTE HARALD HOBECKER e.U. - Niederschrems 194, 3943, Schrems (NÖ), Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
337353h
Firmenstatus
EINGETRAGEN
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Niederschrems 194
3943
Schrems (NÖ)
Niederschrems 194, 3943, Schrems (NÖ) AT

Firmendetails

Geschäftszweig
Einzelunternehmer

Landes-Besonderheiten

Gericht
Landesgericht Krems an der Donau
Telefon
0664 131 83 28

TRANSPORTE HARALD HOBECKER e.U. Firmenbeschreibung

TRANSPORTE HARALD HOBECKER e.U. ist eine in Österreich als Einzelunternehmer registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 337353 h. Ihr derzeitiger Status ist "eingetragen". Die Firma kann schriftlich über Niederschrems 194 telefonisch über 0664 131 83 28 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 31.08.2012 Veränderung
    •   LG Krems an der Donau (*), Aktenzeichen * S */*w Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung *h *.*.* Bekannt gemacht am *. August * Firmenbuchnummer: FN *h Schuldner: Hobecker Harald, Inhaber d. Firma TRANSPORTE HARALD HOBECKER e.U. Niederschrems * * Schrems FN *h, Gebdat: *.*.* Art des Unternehmens: Transportunternehmen Wohnanschrift: * Schrems, Niederschrems * Masseverwalter: Mag. Wolfgang MAYRHOFER Rechtsanwalt Raiffeisenpromenade * * Waidhofen/Thaya Tel.: */*, Fax: */*-* E-Mail: waidhofen@wvanwalt.at Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Dabei handelt es sich um ein Haupt-Insolvenzverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung (§ *a IO). Eigenverwaltung: Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal A, *. Stock *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal A, *. Stock Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Gläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer angemeldeten und festgestellten Forderungen, gleichgültig ob es offene Buch- oder Wechselforderungen sind, eine *%ige Quote, zahlbar binnen * Monaten nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans und somit Aufhebung des Sanierungsverfahrens, wobei das Erfordernis hierfür sowie für sämtliche bevorrechtete Forderungen im Sinne des § *a Abs * IO bei sonstiger Versagung der Bestätigung innerhalb offener Frist beim Sanierungsverwalter zu erlegen ist. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist * Tage. Text: Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber * Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ * Abs * ZPO iVm § * Abs * Z * IO). Beschluss vom *. August * Bekannt gemacht am *. Oktober * Unternehmen: Das Unternehmen wird fortgeführt. Beschluss vom *. Oktober * Bekannt gemacht am *. November * Sanierungsplan: Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von *%, zahlbar wie folgt: a) *% in Form einer Barquote zahlbar nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans und somit Aufhebung des Sanierungsverfahrens, wobei das Erfordernis hiefür sowie für sämtliche bevorrechteten Forderungen im Sinne des § *a Abs * IO bei sonstiger Versagung der Bestätigung bis längstens *.*.* beim Masseverwalter zu erlegen ist. b) *% bis längstens * Monate ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages; c) *% bis längstens * Monate ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages. Die Nachfrist beträgt * Tage Sanierungsplanbestätigung: Der am *.*.* angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Beschluss vom *. November *
    • 31.08.2012 Veränderung
      •   LG Krems an der Donau (*), Aktenzeichen * S */*w Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung Bekannt gemacht am *. August * Firmenbuchnummer: FN *h Schuldner: Hobecker Harald, Inhaber d. Firma TRANSPORTE HARALD HOBECKER e.U. Niederschrems * * Schrems FN *h, Gebdat: *.*.* Art des Unternehmens: Transportunternehmen Wohnanschrift: * Schrems, Niederschrems * Masseverwalter: Mag. Wolfgang MAYRHOFER Rechtsanwalt Raiffeisenpromenade * * Waidhofen/Thaya Tel.: */*, Fax: */*-* E-Mail: waidhofen@wvanwalt.at Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Dabei handelt es sich um ein Haupt-Insolvenzverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung (§ *a IO). Eigenverwaltung: Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal A, *. Stock *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal A, *. Stock Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Gläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer angemeldeten und festgestellten Forderungen, gleichgültig ob es offene Buch- oder Wechselforderungen sind, eine *%ige Quote, zahlbar binnen * Monaten nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans und somit Aufhebung des Sanierungsverfahrens, wobei das Erfordernis hierfür sowie für sämtliche bevorrechtete Forderungen im Sinne des § *a Abs * IO bei sonstiger Versagung der Bestätigung innerhalb offener Frist beim Sanierungsverwalter zu erlegen ist. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist * Tage. Text: Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber * Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ * Abs * ZPO iVm § * Abs * Z * IO). Beschluss vom *. August *
    • 31.08.2012 Veränderung
      •   LG Krems an der Donau (*), Aktenzeichen * S */*w Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung *h *.*.* Bekannt gemacht am *. August * Firmenbuchnummer: FN *h Schuldner: Hobecker Harald, Inhaber d. Firma TRANSPORTE HARALD HOBECKER e.U. Niederschrems * * Schrems FN *h, Gebdat: *.*.* Art des Unternehmens: Transportunternehmen Wohnanschrift: * Schrems, Niederschrems * Masseverwalter: Mag. Wolfgang MAYRHOFER Rechtsanwalt Raiffeisenpromenade * * Waidhofen/Thaya Tel.: */*, Fax: */*-* E-Mail: waidhofen@wvanwalt.at Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Dabei handelt es sich um ein Haupt-Insolvenzverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung (§ *a IO). Eigenverwaltung: Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal A, *. Stock *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal A, *. Stock Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Gläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer angemeldeten und festgestellten Forderungen, gleichgültig ob es offene Buch- oder Wechselforderungen sind, eine *%ige Quote, zahlbar binnen * Monaten nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans und somit Aufhebung des Sanierungsverfahrens, wobei das Erfordernis hierfür sowie für sämtliche bevorrechtete Forderungen im Sinne des § *a Abs * IO bei sonstiger Versagung der Bestätigung innerhalb offener Frist beim Sanierungsverwalter zu erlegen ist. Bei Zahlungsverzug beträgt die Nachfrist * Tage. Text: Gläubigern, die keine Abgabestelle im Inland haben, wird aufgetragen, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber * Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstücks ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegegen wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (§ * Abs * ZPO iVm § * Abs * Z * IO). Beschluss vom *. August * Bekannt gemacht am *. Oktober * Unternehmen: Das Unternehmen wird fortgeführt. Beschluss vom *. Oktober * Bekannt gemacht am *. November * Sanierungsplan: Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von *%, zahlbar wie folgt: a) *% in Form einer Barquote zahlbar nach Rechtskraft der Bestätigung des Sanierungsplans und somit Aufhebung des Sanierungsverfahrens, wobei das Erfordernis hiefür sowie für sämtliche bevorrechteten Forderungen im Sinne des § *a Abs * IO bei sonstiger Versagung der Bestätigung bis längstens *.*.* beim Masseverwalter zu erlegen ist. b) *% bis längstens * Monate ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages; c) *% bis längstens * Monate ab Annahme des Sanierungsplanvorschlages. Die Nachfrist beträgt * Tage Sanierungsplanbestätigung: Der am *.*.* angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Beschluss vom *. November * Bekannt gemacht am *. November * Aufhebung: Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: *.*.* Beschluss vom *. November *
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