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  • Metallbau Süd in Vösendorf Gesellschaft m.b.H. - Schönbrunner Allee 42, 2331, Vösendorf, Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
122978a
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Schönbrunner Allee 42
2331
Vösendorf
Schönbrunner Allee 42, 2331, Vösendorf AT

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
Landesgericht Wiener Neustadt

Metallbau Süd in Vösendorf Gesellschaft m.b.H. Firmenbeschreibung

Metallbau Süd in Vösendorf Gesellschaft m.b.H. ist eine in Österreich als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 122978 a. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma kann schriftlich über Schönbrunner Allee 42 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 09.02.2009 Veränderung
    • *. LG Wiener Neustadt (*), Löschung   Bekannt gemacht am *. Februar * Firmenbuchnummer: FN *a Firmenbuchsache: Metallbau Süd in Vösendorf Gesellschaft m.b.H. Schönbrunner Allee * * Vösendorf Text: FIRMA gelöscht; Firma gelöscht gemäß § * FBG (Vermögenslosigkeit); Gericht: LG Wiener Neustadt eingetragen am *.*.* Ende des Ausdrucks
    • 11.01.2000 Veränderung
      •   LG Wiener Neustadt, * S */*f           LG Wiener Neustadt (*), Aktenzeichen * S */*f   Bekannt gemacht am *. Jänner * Firmenbuchnummer: FN *a Schuldner: Metallbau Süd in Vösendorf Gesell- schaft m.b.H. Schönbrunner Allee * * Vösendorf FN * a Masseverwalter: FTS Insolvenz Treuhand GmbH Neusiedlstraße * * Mödling Tel.*/*, Fax */*-* Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Text: Infolge der großen Anzahl von Gläubigern entfällt die individuelle Zustellung. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird öffentlich bekanntgemacht (Insolvenzdatei, § * KO). Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *:* Uhr Ort: Saal *, Part. Berichtstagsatzung sowie Prüfungstagsatzung   Beschluss vom *. Jänner *   Bekannt gemacht am *. März * Unternehmen: Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.   Beschluss vom *. März *   Bekannt gemacht am *. September * Konkursmasse: Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Konkursmasse nicht aus- reicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).   Beschluss vom *. September *   Bekannt gemacht am *. August * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *:* Uhr Ort: Saal *, Parterre Zwangsausgleichstagsatzung Die Gemeinschuldnerin hat zur Tagsatzung persönlich zu kommen. Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen. ZWANGSAUSGLEICHSVORSCHLAG: *. Die Ansprüche der Aussonderungsberechtigten und der Absonderungs- gläubiger werden durch den Ausgleich im Sinne des § * Abs * KO nicht berührt. Masseforderungen müssen voll befriedigt werden und sind zu bezahlen, andernfalls sicherzustellen, sofern nichtmit einem Masse- gläubiger Sondervereinbarungen getroffen werden. Text: *. Die Konkursgläubiger der allgemeinen Klasse erhalten zur voll- ständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, eine Quote von * %, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Zwangsaus- gleichsvorschlages. *. Bei Wechselforderungen erfolgt die Bezahlung gegen Ausfolgung der gegenständlichen Akzepte. Sollten diese jedoch die Unterschrift Dritter, wechselrechtlich mithaftender Personen, tragen, so erfolgt die Bezahlung der Quote gegen Streichung der Unterschrift der Gemein- schuldnerin, allenfalls ist auf dem Wechsel anzumerken, dass die Haftung der Gemeinschuldnerin als getilgt anzusehen ist. *. Bestrittene Forderungen der allgemeinen Klasse sind in demselben Ausmaß und unter den gleichen Bedingungen, die für die Bezahlung Text: unbestrittener Forderungen im Zwangsausgleich festgesetzt worden sind, sicherzustellen, wenn die Frist zur Klage (§ * KO) noch offen ist, oder wenn die Klage bis zur Zwangsausgleichstagsatzung eingebracht worden ist. Eine Sicherstellung in diesem Umfang hat auch stattzufinden, wenn die Forderung nur von der Gemeinschuldnerin bestritten worden ist. Die sichergestellten Beträge werden frei, wenn der Gläubiger nicht inner- halb der vom Konkursgericht bestimmten Frist wegen der unbestrittenen Forderung die Klage eingebracht hat oder bereits anhängige Verfahren wider aufgenommen hat. *. Bei Nichteinhaltung der Quotenzahlung tritt Wiederaufleben der ur- sprünglichen Forderung gegenüber dem mahnenden Gläubiger gemäß § * Abs. * KO ein, wenn trotz Aufforderung mittels eingeschriebener Text: Mahnung und Ablauf einer Frist von * Wochen eine Forderung nicht be- zahlt oder sichergestellt wird.   Beschluss vom *. August *   Bekannt gemacht am *. Oktober * Zwangsausgleich: Der Zwangsausgleich wurde angenommen.   Beschluss vom *. Oktober *   Bekannt gemacht am *. März * Bestätigung: Dem am *.*.* angenommenen Zwangsausgleich wird die Bestätigung versagt.   Beschluss vom *. März *   Bekannt gemacht am *. April * Beiordnung: Gläubigerausschuss - Mitglieder: *.) Alpenl. Kreditorenverband, * Wien, Schleifmühlgasse *, *.) EB und Hypo Bank Burgenland, * Eisenstadt, Neusiedlerstr. *, *.) Finanzprokuratur, * Wien, Singerstr. *-*, *.) ISA Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer, * Wien, Windmühlgasse *, *.) Kreditschutzverband von *, * Wien, Zelinkagasse *.   Beschluss vom *. April *   Bekannt gemacht am *. April * Text: Infolge Verschmelzung wird anstelle der FTS Insolvenz Treuhand GmbH, Dr Bernhard Schatz, RA in * Mödling, Enzersdorferstrasse *, Tel. */*; Fax: */*-*, zum Masseverwalter bestellt. .   Beschluss vom *. März *   Bekannt gemacht am *. August * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zi * Schlußrechnungstagsatzung Verteilungstagsatzung Konkursgläubiger erhalten keine Quote, die Massegläubiger werden teilweise befriedigt. Hiezu werden der Masseverwalter, die Gemeinschuldnerin und sämtliche Gläubiger mit dem Bemerken geladen, dass sie in die Rechnung und den Verteilungsentwurf Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen gegen die Verwaltungsschlußrechnung bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz vorbringen können und dass es ihnen frei steht, allfällige Erinnerungen gegen den Verteilungsentwurf binnen * Tagen anzubringen. Über allfällige Erinnerungen wird bei obiger Tagsatzung verhandelt werden. Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung allenfalls noch angemeldeter nicht geprüfter Forderungen.   Beschluss vom *. August *   Bekannt gemacht am *. Oktober * Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Schlussverteilung: Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. Der Masseverwalter hat die Verteilung nach Rechtskraft des Verteilungsbeschlusses vorzunehmen und den Vollzug binnen * Wochen nachzuweisen.   Beschluss vom *. Oktober *   Bekannt gemacht am *. November * Aufhebung: Der Konkurs wird mangels Kostendeckung aufgehoben.   Beschluss vom *. November *   Bekannt gemacht am *. Dezember * Rechtskraft: Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.   Beschluss vom *. Dezember *      
    • 11.01.2000 Veränderung
      •   LG Wiener Neustadt, * S */*f           LG Wiener Neustadt (*), Aktenzeichen * S */*f   Bekannt gemacht am *. Jänner * Firmenbuchnummer: FN *a Schuldner: Metallbau Süd in Vösendorf Gesell- schaft m.b.H. Schönbrunner Allee * * Vösendorf FN * a Masseverwalter: FTS Insolvenz Treuhand GmbH Neusiedlstraße * * Mödling Tel.*/*, Fax */*-* Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Text: Infolge der großen Anzahl von Gläubigern entfällt die individuelle Zustellung. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird öffentlich bekanntgemacht (Insolvenzdatei, § * KO). Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *:* Uhr Ort: Saal *, Part. Berichtstagsatzung sowie Prüfungstagsatzung   Beschluss vom *. Jänner *   Bekannt gemacht am *. März * Unternehmen: Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.   Beschluss vom *. März *   Bekannt gemacht am *. September * Konkursmasse: Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Konkursmasse nicht aus- reicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit).   Beschluss vom *. September *   Bekannt gemacht am *. August * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *:* Uhr Ort: Saal *, Parterre Zwangsausgleichstagsatzung Die Gemeinschuldnerin hat zur Tagsatzung persönlich zu kommen. Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen. ZWANGSAUSGLEICHSVORSCHLAG: *. Die Ansprüche der Aussonderungsberechtigten und der Absonderungs- gläubiger werden durch den Ausgleich im Sinne des § * Abs * KO nicht berührt. Masseforderungen müssen voll befriedigt werden und sind zu bezahlen, andernfalls sicherzustellen, sofern nichtmit einem Masse- gläubiger Sondervereinbarungen getroffen werden. Text: *. Die Konkursgläubiger der allgemeinen Klasse erhalten zur voll- ständigen Befriedigung ihrer Forderung, gleichgültig ob es sich um offene Buchforderungen oder Wechselforderungen handelt, eine Quote von * %, zahlbar innerhalb von zwei Jahren ab Annahme des Zwangsaus- gleichsvorschlages. *. Bei Wechselforderungen erfolgt die Bezahlung gegen Ausfolgung der gegenständlichen Akzepte. Sollten diese jedoch die Unterschrift Dritter, wechselrechtlich mithaftender Personen, tragen, so erfolgt die Bezahlung der Quote gegen Streichung der Unterschrift der Gemein- schuldnerin, allenfalls ist auf dem Wechsel anzumerken, dass die Haftung der Gemeinschuldnerin als getilgt anzusehen ist. *. Bestrittene Forderungen der allgemeinen Klasse sind in demselben Ausmaß und unter den gleichen Bedingungen, die für die Bezahlung Text: unbestrittener Forderungen im Zwangsausgleich festgesetzt worden sind, sicherzustellen, wenn die Frist zur Klage (§ * KO) noch offen ist, oder wenn die Klage bis zur Zwangsausgleichstagsatzung eingebracht worden ist. Eine Sicherstellung in diesem Umfang hat auch stattzufinden, wenn die Forderung nur von der Gemeinschuldnerin bestritten worden ist. Die sichergestellten Beträge werden frei, wenn der Gläubiger nicht inner- halb der vom Konkursgericht bestimmten Frist wegen der unbestrittenen Forderung die Klage eingebracht hat oder bereits anhängige Verfahren wider aufgenommen hat. *. Bei Nichteinhaltung der Quotenzahlung tritt Wiederaufleben der ur- sprünglichen Forderung gegenüber dem mahnenden Gläubiger gemäß § * Abs. * KO ein, wenn trotz Aufforderung mittels eingeschriebener Text: Mahnung und Ablauf einer Frist von * Wochen eine Forderung nicht be- zahlt oder sichergestellt wird.   Beschluss vom *. August *   Bekannt gemacht am *. Oktober * Zwangsausgleich: Der Zwangsausgleich wurde angenommen.   Beschluss vom *. Oktober *   Bekannt gemacht am *. März * Bestätigung: Dem am *.*.* angenommenen Zwangsausgleich wird die Bestätigung versagt.   Beschluss vom *. März *   Bekannt gemacht am *. April * Beiordnung: Gläubigerausschuss - Mitglieder: *.) Alpenl. Kreditorenverband, * Wien, Schleifmühlgasse *, *.) EB und Hypo Bank Burgenland, * Eisenstadt, Neusiedlerstr. *, *.) Finanzprokuratur, * Wien, Singerstr. *-*, *.) ISA Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer, * Wien, Windmühlgasse *, *.) Kreditschutzverband von *, * Wien, Zelinkagasse *.   Beschluss vom *. April *   Bekannt gemacht am *. April * Text: Infolge Verschmelzung wird anstelle der FTS Insolvenz Treuhand GmbH, Dr Bernhard Schatz, RA in * Mödling, Enzersdorferstrasse *, Tel. */*; Fax: */*-*, zum Masseverwalter bestellt. .   Beschluss vom *. März *      
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