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  • Uchatzi Gesellschaft m.b.H. in Liqu. - Süddruckgasse 14, 2512, Oeynhausen, Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
113559z
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Süddruckgasse 14
2512
Oeynhausen
Süddruckgasse 14, 2512, Oeynhausen AT

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
Mit firma gelöscht durch VNR
Gericht
Landesgericht Wiener Neustadt
Ehemalige Namen
Uchatzi Gesellschaft m.b.H.
Identnummer
865249

Uchatzi Gesellschaft m.b.H. in Liqu. Firmenbeschreibung

Uchatzi Gesellschaft m.b.H. in Liqu. ist eine in Österreich als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 113559 z. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Uchatzi Gesellschaft m.b.H. in Liqu. hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen Uchatzi Gesellschaft m.b.H. ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Süddruckgasse 14 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 23.09.2013 Veränderung
    •   LG Wiener Neustadt (*), Aktenzeichen * S */*y Konkursverfahren *z Bekannt gemacht am *. September * Firmenbuchnummer: FN *z Schuldner: Uchatzi Gesellschaft m.b.H. Süddruckgasse * * Oeynhausen FN *z Text: Der Masseverwalter hat am *.*.* mitgeteilt, dass ein weiterer Betrag in der Höhe von *,* an die Gläubiger zur Verteilung gelangt. Mit der Bekanntgabe legte er einen Nachtragsverteilungsentwurf gem. § * IO vor. Nach dieser Bestimmung werden Gläubiger, die weniger als EUR *,-- erhalten würden in der Nachtragsverteilung nicht berücksichtigt, die übrigen Gläubiger erhalten auf ihre offene Forderung eine weitere Quote von *,*%. In den Verteilungsentwurf kann binnen * Wochen Einsicht genommen und gegen diesen Widerspruch erhoben werden. Im Falle der Nichtäußerung wird der Verteilungsentwurf antragsgemäß gerichtlich genehmigt. Text: Der Masseverwalter hat am *.*.* mitgeteilt, dass ein weiterer Betrag in der Höhe von Eur *,* an die Gläubiger zur Verteilung gelangt. Mit der Bekanntgabe legte er einen Nachtragsverteilungsentwurf gem. § * IO vor. Nach dieser Bestimmung werden Gläubiger, die weniger als EUR *,-- erhalten würden in der Nachtragsverteilung nicht berücksichtigt, die übrigen Gläubiger erhalten auf ihre offene Forderung eine weitere Quote von *,*%. In den Verteilungsentwurf kann binnen * Wochen Einsicht genommen und gegen diesen Widerspruch erhoben werden. Im Falle der Nichtäußerung wird der Verteilungsentwurf antragsgemäß gerichtlich genehmigt. Beschluss vom *. September * Bekannt gemacht am *. Oktober * Text: Der Nachtragsverteilungsentwurf des Masseverwalters eingelangt am *.*. * (ON *) wird mangels Widerspruchs der Gläubiger konkursgerichtlich genehmigt. Der Masseverwalter hat die Verteilung binnen * Tagen nach Rechtskraft dieses Beschlusses zu vollziehen und den Vollzug dem Gericht nachzuweisen. Text: Der Nachtragsverteilungsentwurf des Masseverwalters eingelangt am *.*.* (ON *) wird mangels Widerspruchs der Gläubiger konkursgerichtlich genehmigt. Der Masseverwalter hat die Verteilung binnen * Tagen nach Rechtskraft dieses Beschlusses zu vollziehen und den Vollzug dem Gericht nachzuweisen. Beschluss vom *. Oktober *
    • 23.09.2013 Veränderung
      •   LG Wiener Neustadt (*), Aktenzeichen * S */*y Konkursverfahren *z Bekannt gemacht am *. September * Firmenbuchnummer: FN *z Schuldner: Uchatzi Gesellschaft m.b.H. Süddruckgasse * * Oeynhausen FN *z Text: Der Masseverwalter hat am *.*.* mitgeteilt, dass ein weiterer Betrag in der Höhe von *,* an die Gläubiger zur Verteilung gelangt. Mit der Bekanntgabe legte er einen Nachtragsverteilungsentwurf gem. § * IO vor. Nach dieser Bestimmung werden Gläubiger, die weniger als EUR *,-- erhalten würden in der Nachtragsverteilung nicht berücksichtigt, die übrigen Gläubiger erhalten auf ihre offene Forderung eine weitere Quote von *,*%. In den Verteilungsentwurf kann binnen * Wochen Einsicht genommen und gegen diesen Widerspruch erhoben werden. Im Falle der Nichtäußerung wird der Verteilungsentwurf antragsgemäß gerichtlich genehmigt. Text: Der Masseverwalter hat am *.*.* mitgeteilt, dass ein weiterer Betrag in der Höhe von Eur *,* an die Gläubiger zur Verteilung gelangt. Mit der Bekanntgabe legte er einen Nachtragsverteilungsentwurf gem. § * IO vor. Nach dieser Bestimmung werden Gläubiger, die weniger als EUR *,-- erhalten würden in der Nachtragsverteilung nicht berücksichtigt, die übrigen Gläubiger erhalten auf ihre offene Forderung eine weitere Quote von *,*%. In den Verteilungsentwurf kann binnen * Wochen Einsicht genommen und gegen diesen Widerspruch erhoben werden. Im Falle der Nichtäußerung wird der Verteilungsentwurf antragsgemäß gerichtlich genehmigt. Beschluss vom *. September *
    • 23.09.2013 Veränderung
      •   LG Wiener Neustadt (*), Aktenzeichen * S */*y Konkursverfahren *z Bekannt gemacht am *. September * Firmenbuchnummer: FN *z Schuldner: Uchatzi Gesellschaft m.b.H. Süddruckgasse * * Oeynhausen FN *z Text: Der Masseverwalter hat am *.*.* mitgeteilt, dass ein weiterer Betrag in der Höhe von *,* an die Gläubiger zur Verteilung gelangt. Mit der Bekanntgabe legte er einen Nachtragsverteilungsentwurf gem. § * IO vor. Nach dieser Bestimmung werden Gläubiger, die weniger als EUR *,-- erhalten würden in der Nachtragsverteilung nicht berücksichtigt, die übrigen Gläubiger erhalten auf ihre offene Forderung eine weitere Quote von *,*%. In den Verteilungsentwurf kann binnen * Wochen Einsicht genommen und gegen diesen Widerspruch erhoben werden. Im Falle der Nichtäußerung wird der Verteilungsentwurf antragsgemäß gerichtlich genehmigt. Text: Der Masseverwalter hat am *.*.* mitgeteilt, dass ein weiterer Betrag in der Höhe von Eur *,* an die Gläubiger zur Verteilung gelangt. Mit der Bekanntgabe legte er einen Nachtragsverteilungsentwurf gem. § * IO vor. Nach dieser Bestimmung werden Gläubiger, die weniger als EUR *,-- erhalten würden in der Nachtragsverteilung nicht berücksichtigt, die übrigen Gläubiger erhalten auf ihre offene Forderung eine weitere Quote von *,*%. In den Verteilungsentwurf kann binnen * Wochen Einsicht genommen und gegen diesen Widerspruch erhoben werden. Im Falle der Nichtäußerung wird der Verteilungsentwurf antragsgemäß gerichtlich genehmigt. Beschluss vom *. September * Bekannt gemacht am *. Oktober * Text: Der Nachtragsverteilungsentwurf des Masseverwalters eingelangt am *.*. * (ON *) wird mangels Widerspruchs der Gläubiger konkursgerichtlich genehmigt. Der Masseverwalter hat die Verteilung binnen * Tagen nach Rechtskraft dieses Beschlusses zu vollziehen und den Vollzug dem Gericht nachzuweisen. Text: Der Nachtragsverteilungsentwurf des Masseverwalters eingelangt am *.*.* (ON *) wird mangels Widerspruchs der Gläubiger konkursgerichtlich genehmigt. Der Masseverwalter hat die Verteilung binnen * Tagen nach Rechtskraft dieses Beschlusses zu vollziehen und den Vollzug dem Gericht nachzuweisen. Beschluss vom *. Oktober * Bekannt gemacht am *. Oktober * Text: Der Masseverwalter hat am *.*.* mitgeteilt, dass ein weiterer Betrag in der Höhe von *,* an die Gläubiger zur Verteilung gelangt. Mit der Bekanntgabe legte er einen Nachtragsverteilungsentwurf gem. § * IO vor. Nach dieser Bestimmung werden Gläubiger, die weniger als EUR *,-- erhalten würden in der Nachtragsverteilung nicht berücksichtigt, die übrigen Gläubiger erhalten auf ihre offene Forderung eine weitere Quote von *,*%. In den Verteilungsentwurf kann binnen * Wochen Einsicht genommen und gegen diesen Widerspruch erhoben werden. Im Falle der Nichtäußerung wird der Verteilungsentwurf antragsgemäß gerichtlich genehmigt. Beschluss vom *. Oktober *
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