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  • QUOTA Film- und Fernseh-PRBeratungsgesellschaft m.b.H. - Schrannenplatz 3/1/6, 2340, Mödling, Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
109599a
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Schrannenplatz 3/1/6
2340
Mödling
Schrannenplatz 3/1/6, 2340, Mödling AT

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
1988

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
Mit firma gelöscht durch VNR
Gericht
Landesgericht Wiener Neustadt
Ehemalige Namen
Media Werbeberatungs- und Planungsgesellschaft m.b.H.
Identnummer
670170
Telefon
02236 488 44

QUOTA Film- und Fernseh-PRBeratungsgesellschaft m.b.H. Firmenbeschreibung

QUOTA Film- und Fernseh-PRBeratungsgesellschaft m.b.H. ist eine in Österreich als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 109599 a. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 1988 registriert. QUOTA Film- und Fernseh-PRBeratungsgesellschaft m.b.H. hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen Media Werbeberatungs- und Planungsgesellschaft m.b.H. ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Schrannenplatz 3/1/6 telefonisch über 02236 488 44 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 01.12.2016 Veränderung
    •   LG Wiener Neustadt (*), Aktenzeichen * S */*y Konkursverfahren *a Bekannt gemacht am *. Dezember * Firmenbuchnummer: FN *a Schuldner: QUOTA Film- und Fernseh-PR- Beratungsgesellschaft m.b.H. Schrannenplatz */*/* * Mödling FN *a Text: Beschluss Der Masseverwalter hat am *.*.* mitgeteilt, dass ein weiterer Betrag in der Höhe von EUR *,* an die Gläubiger zur Verteilung gelangt. Mit der Bekanntgabe legte er einen Nachtragsverteilungsentwurf gem. § * IO vor. Nach dieser Bestimmung werden Gläubiger, die weniger als EUR *,-- erhalten würden in der Nachtragsverteilung nicht berücksichtigt, die übrigen Gläubiger erhalten auf ihre offene Forderung eine weitere Quote von ca. *,*%. In den Verteilungsentwurf kann binnen * Wochen Einsicht genommen und gegen diesen Widerspruch erhoben werden. Im Falle der Nichtäußerung wird der Verteilungsentwurf antragsgemäß gerichtlich genehmigt. Beschluss vom *. November *
    • 01.12.2016 Veränderung
      •   LG Wiener Neustadt (*), Aktenzeichen * S */*y Konkursverfahren *a Bekannt gemacht am *. Dezember * Firmenbuchnummer: FN *a Schuldner: QUOTA Film- und Fernseh-PR- Beratungsgesellschaft m.b.H. Schrannenplatz */*/* * Mödling FN *a Text: Beschluss Der Masseverwalter hat am *.*.* mitgeteilt, dass ein weiterer Betrag in der Höhe von EUR *,* an die Gläubiger zur Verteilung gelangt. Mit der Bekanntgabe legte er einen Nachtragsverteilungsentwurf gem. § * IO vor. Nach dieser Bestimmung werden Gläubiger, die weniger als EUR *,-- erhalten würden in der Nachtragsverteilung nicht berücksichtigt, die übrigen Gläubiger erhalten auf ihre offene Forderung eine weitere Quote von ca. *,*%. In den Verteilungsentwurf kann binnen * Wochen Einsicht genommen und gegen diesen Widerspruch erhoben werden. Im Falle der Nichtäußerung wird der Verteilungsentwurf antragsgemäß gerichtlich genehmigt. Beschluss vom *. November * Bekannt gemacht am *. Dezember * Text: BESCHLUSS Der Nachtragsverteilungsentwurf des Masseverwalters vom *.*.* wird mangels Widerspruches der Gläubiger konkursgerichtlich genehmigt. Der Masseverwalter hat die Verteilung binnen * Tagen nach Rechtskraft dieses Beschlusses zu vollziehen und den Vollzug dem Gericht nachzuweisen. Beschluss vom *. Dezember *
    • 17.11.2015 Veränderung
      • *. LG Wiener Neustadt (*), Löschung Bekannt gemacht am *. November * Firmenbuchnummer: *a Firmenbuchsache: QUOTA Film- und Fernseh-PR- Beratungsgesellschaft m.b.H. Schrannenplatz */*/* * Mödling Text: FIRMA gelöscht; Firma gelöscht gemäß § * FBG (Vermögenslosigkeit); Gericht: LG Wiener Neustadt eingetragen am *.*.*
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    • 2015-06-23 - Mitteilung

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